Allgemeine Verwaltung
- Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Wohnungseigentümerversammlung
- Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
- Beratung der Versammelten und Formulierung der Anträge, Leitung der Abstimmungen, Bekanntgabe der Ergebnisse
- Führung des Beschlussprotokolls und Verteilung des genehmigten Protokolls an alle Eigentümer
- Vollzug von Beschlüssen
- Aufstellung des Entwurfes einer Hausordnung
- Regelung der Benutzung von gemeinsam genutzten Teilen und Einrichtungen des Wohngebäudes, z.B. einer Waschküche, so weit dies nicht bereits in der Hausordnung geregelt ist
- Auskunftserteilung in allen die Verwaltung betreffenden Fragen
- Anstellung eines Hausmeisters (nur nach Beschluss der Eigentümergemeinschaft)
- Entgegennahme von an die Gemeinschaft gerichtete Willenserklärungen
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft nur nach besonderem Beschluss der Eigentümergemeinschaft
- Abschluss von Wartungsverträgen (Heizung, Gebäude- und Straßenreinigung nach Beschluss der Eigentümergemeinschaft)
- Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
Der Verwalter ist berechtigt, die Besorgung einzelner Verwaltungsangelegenheiten zu übertragen.